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Schnitte GbR
Aachenerstrasse 101
40223 Düsseldorf
E-Mail: info@meineschnitte.de
Ansprechpartnerin:
Michaela Kempen
MarionTigges
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Konzept, Text und Layout: Marion Tigges
Gestaltung und Umsetzung der Webseite: Marion Tigges
Logogestaltung: Anne Schwaab Pix-Op
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schnitte GbR
Marion Tigges / Michaela Kempen
Aachenerstrasse 101
40213 Düsseldorf
E-Mail: info@meineschnitte.de
für Verpflichtungen der Schnitte GbR im Rahmen des von der Schnitte GbR angebotenen Eventservice.
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen der Schnitte GbR, die von KundInnen beauftragt werden.
2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Schnitte GbR.
3. Änderungen dieser AGB werden seitens der VertragspartnerInnen spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung der
VertragspartnerInnen gilt als erteilt, wenn die Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung angezeigt wird.
II. Vertragsabschluss, -partnerInnen, Haftung, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Rückbestätigung des Angebotes durch die VeranstalterInnen zustande. Schnitte GbR und die VeranstalterInnen sind Vertragsparteien.
2. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennen die VeranstalterInnen diese AGB's an.
3. Sind die VeranstalterInnen selbst eingeschaltet, so hafteten die VeranstalterInnen zusammen mit den KundInnen gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Schnitte GbR haftet
mit der Sorgfalt einer ordentlichen Kauffrau für Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche der KundInnen auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Schnitte GbR die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Schnitte GbR auftreten, wird
die Schnitte GbR bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der KundInnen bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Die KundInnen sind verpflichtet, das Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben
und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen sind die KundInnen verpflichtet, die Schnitte GbR rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens
hinzuweisen. Alle Ansprüche gegen Schnitte GbR verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Schnitte GbR beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Schnitte GbR ist verpflichtet, die von KundInnen bestellten und von der Schnitte GbR zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Die KundInnnen sind verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen die vereinbarten Preise der Schnitte GbR zu zahlen. Dies gilt auch für veranlasste Leistungen
und Auslagen der Schnitte GbR an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von
Schnitte GbR allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.
4. Rechnungen der Schnitte GbR ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Schnitte GbR ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu
stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Schnitte GbR berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu
verlangen. Die Schnitte GbR darf jederzeit eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die
KundInnen können nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Schnitte GbR aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt der KundInnen (Stornierung)
1. Ein kostenfreier Rücktritt der KundInnen von dem mit der Schnitte GbR geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Schnitte GbR. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die
vereinbarten Leistungen aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn die vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen wird. Dies gilt nicht bei
Verletzung der Verpflichtung der Schnitte GbR zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen der KundInnen, wenn diese dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten sind oder
ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Die KundInnen können unter Zahlung von Stornierungsgebühren vom Vertrag zurücktreten. Die Stornierungsgebühren unterliegen der folgenden Staffelung:
a) bei Stornierung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn können die KundInnen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (Mietgeschirr,
Dekoration, Küchenequipment, Eventlocation, Künstler, Mietpersonal etc.) werden nach deren jeweiligen Rücktrittsbedingung behandelt und etwaiige Stornokosten müssen die KundInnen
übernehmen.
b) bei Stornierungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 50% der im Vertrag vereinbarten Kostenprognosen an.
c) bei Stornierungen bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 75% der im Vertrag vereinbarten Kostenprognosen an.
d) nach der im Punkt 2c genannten Frist ist keine kostenlose Stornierung mehr möglich und die Stornierungsgebühren belaufen sich auf 100%.
Den KundInnen steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt durch Schnitte GbR
1. Schnitte GbR ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältniss zu beenden, wenn:
a) vereinbarte Vorauszahlungen nicht termingerecht eingehen
b) die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet und/oder die Sicherheit der Mitarbeiter der Schnitte GbR nicht mehr gewährleistet werden kann,
c) der Ruf und die Sicherheit der Schnitte GbR gefährdet wird
d) im Falle höherer Gewalt
e) wenn Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben gebucht werden
f) wenn der Food Truck nicht fahrbereit ist (Unfall, Schaden, technische Störung) oder aufgrund des Stellplatzes bei KundInnen Schaden nehmen könnte oder nicht so aufgestellt werden kann, dass
ein reibungsloser Betrieb möglich ist (Untergrund nicht gerade, Untergrund nicht befestigt, Durchfahrtshöhen und -breiten nicht ausreichend, Fluchtwege können nicht eingehalten werden etc.).
2. Bei berechtigtem Rücktritt der Schnitte GbR entsteht kein Anspruch der KundInnen auf Schadensersatz.
VI. Änderungen der TeilnehmerInnenzahl und der Veranstaltungszeit
1. Eine Änderung der TeilnehmerInnenzahl um mehr als 5% muss spätestens sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Schnitte
GbR mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Schnitte GbR.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerinnenzahl durch die KundInnen um maximal 5% wird von Schnitte GbR bei der Abrechnung
anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerinnenzahl abzüglich 5%
zugrunde gelegt. Die KundInnen haben das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.
3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche TeilnehmerInnenzahl berechnet.
4. Bei Abweichungen der TeilnehmerInnenzahl um mehr als 5% ist die Schnitte GbR berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt Schnitte GbR diesen Abweichungen zu, so kann Schnitte GbR die zusätzliche Leistungsbereitschaft
angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, Schnitte GbR trifft ein Verschulden.
VII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit Schnitte GbR für die KundInnen auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung der KundInnen.
Die KundInnen haften für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Sie stellen die Schnitte GbR von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen der KundInnen unter Nutzung des Stromnetzes der Schnitte GbR bedarf der schriftlicher Zustimmung.
VIII. Termine, Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, die Schnitte GbR wird an der Erfüllung Ihrer
Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen oder durch höhere Gewalt gehindert.
2. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die Schnitte GbR selbst bei größter Sorgfalt und Planungsvorbereitung nicht beeinflussen kann (Stau, unwegsames Gelände,
Baustellen etc.)
3. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen und Parkausweise sind von den VeranstalterInnen zu beschaffen.
IX. Haftung der KundInnen
1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, MitarbeiterInnen oder Beauftragte der KundInnen verursacht werden, haftet die KundInnen. Die unmittelbaren Kosten sowie Folgekosten
(Betriebsunterbrechung) daraus sind der Schnitte GbR voll zu ersetzen. Bei Beschädigung oder Diebstahl des verwendeten Eigentums der Schnitte GbR wird dies in Gänze in Rechnung gestellt. Schnitte
GbR haftet keinesfalls für jegliches eingebrachtes Eigentum im Falle von Verlust, Bruch oder Beschädigung.
2. Die Schnitte GbR kann von den KundInnen die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
X. Haftung der Schnitte GbR
1. Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden der Schnitte GbR infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder
durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter
Ausschluss weiterer Ansprüche der KundInnen die folgenden Regelungen: Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind, haftet die Schnitte GbR - aus welchen Rechtsgründen auch immer –
• nur bei Vorsatz,
• bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter
• bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
• bei Mängeln, welche Schnitte GbR verschwiegen oder deren Abwesenheit Schnitte GbR garantiert hat
• bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
2. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Schnitte GbR auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall
begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
3. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, welche die Schnitte GbR im Auftrag der Veranstaltung einschaltet, wird keine Haftung übernommen.
5. Die Schnitte GbR haftet nicht für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen der KundInnen selbst bzw. Dritter, insbesondere
bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.
6. Die KundInnen sind verpflichtet, der Schnitte GbR rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
XI. Datenschutz
Die gespeicherten Daten der KundInnen werden nur für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
XII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch die
KundInnen sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Schnitte GbR.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Düsseldorf. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt
und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Düsseldorf.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 2017